Die Werbung entspricht nicht immer der Realität. Das wissen wir alle. Es wird geschönt, parabelisiert und manchmal auch einfach nur gefaked was das Zeug hält. Doch gerade bei den Werbeangaben von Datingseiten und Singlebörsen wird dem unbedarften Nutzer einiges verschwiegen, dass man besser wissen sollte.
Die Anzahl der Mitglieder
Fast alle Singlebörsen werben mit der hohen Anzahl Ihrer Mitglieder. 2 Millionen, 4 Millionen ja gar 5 Millionen Mitglieder. Das sind beeindruckende Zahlen. Weniger beeindruckend wirken diese, wenn man weiß, dass es sich dabei in den meisten Fällen, um alle Profile handelt, die sich seit Gründung registriert haben. Der Großteil davon ist überhaupt nicht mehr aktiv auf Partnersuche. Es handelt sich um Karteileichen.
Die Anzahl der wöchentlich aktiven Mitglieder wäre ein viel interessanterer Wert. Leider wird von den meisten Datingseiten weder dazu noch zu der Anzahl der monatlich aktiven Singles eine Angabe gemacht.
Keine Anzeige des „zuletzt Online“ Status
Zuletzt online – Status – Viele Datingseiten werben mit Ihren Mitgliederzahlen. Doch wieviele davon auch wirklich aktiv sind, das verschweigen nahezu alle Singlebörsen. Was aber noch schlimmer wiegt: Bei einigen Singlebörsen kann man nicht einmal als zahlender Nutzer erkennen wann die Person hinter einem Profil zum letzten Mal online war.
Nur wenige Datingseiten zeigen Ihren Mitgliedern den Zeitpunkt an, zudem ein anderer Single zuletzt online war. Zudem ist die Funktion bei den Datingseiten, die diese überhaupt anbieten meist nur für bezahlende Kunden freigegeben. Als Nutzer der kostenlosen Basismitgliedschaft kann man in der Regel nicht sehen, wann ein anderer Nutzer auf der Plattform zuletzt aktiv war.
Dabei hat es wenig Sinn einen Nutzer anzuschreiben, der bspw. bereits seit einem Jahr nicht mehr eingeloggt war. Mit derartig inaktiven Nutzern in Kontakt zu treten, hat in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg. Natürlich kann man auch Glück haben und eine Person erinnert sich nach langer Zeit wieder an die Mitgliedschaft oder wird durch eine E-Mail Benachrichtigung über eine eingegangene Nachricht in Vorfreude versetzt und loggt sich bei der Singlebörse ein. Die Regel ist dies jedoch nicht.
Animation per privater Nachricht – Nanuna wer schreibt denn da
Im undurchsichtigen Dating-Dschungel kamen einige findige Geschäftsleute auf die Idee, Ihre Dienstleistung pro Nachricht abzurechnen. Irgendwo im Kleingedruckten wird dann ein Hinweis versteckt, meist in den AGB oder Nutzungsbedingungen, dass bezahlte Moderatoren und Moderatorinnen die Nutzer im Chat animieren. Diese sind als normale Nutzerprofile nicht von echten Nutzern zu unterscheiden und fluten das Postfach des ahnungslosen Nutzers mit Nachrichten. Das Opfer, muss man hier fast schon schreiben, fühlt sich durch das große Interesse geschmeichelt und ist versucht zu antworten. Dazu müssen Coins oder eine andere „Digitale Währung“ gekauft werden und dann wird pro Nachricht abgerechnet. Gute Animateure verwickeln das Opfer dabei in langwierige Chatverläufe und treiben durch kurze Nachrichten und viele Fragen die Kosten für den gemolkenen Nutzer nach oben. Ein perfides Spiel, das m.E. auch nicht legal ist.
Seriöse Singlebörsen und Dating Chats haben bezahlte Animateure nicht nötig. Auf großen Seiten wie Parship oder Neu.de wird man keine bezahlten Moderatoren finden. Seriöse Angebote finden Sie in unserer Liste: Datingcommunities ohne bezahlte Fake-Profile. Die Anzahl der Datingseiten, die auf bezahlte Mods & Chatoperateure setzen ist jedoch erschreckend hoch und steigt zunehmend..
Kostenlose Anmeldung aber kein kostenloses Kennenlernen von anderen Singles
In der Werbung wird auch von Bezahldiensten mit kostenloser Anmeldung geworben. Früher wurde ganz und gar mit kostenloser Singlebörse geworben, obwohl man für das kontaktieren anderer Mitglieder Geld bezahlen musste. Dem hat der BGH widersprochen und entsprechend geurteilt. Sinn und Zweck einer Singlebörse, ist das miteinander in Kontakt treten der Nutzer. Wenn diese Grundfunktion nicht kostenlos ist, darf auch nicht mit kostenloser Singlebörse geworben werden.
Seitdem sind die Datingportale dazu übergegangen, nur noch mit „Kostenloser Anmeldung“ und ähnlichen Aussagen zu werben. Die Möglichkeit Nachrichten an andere Mitglieder zu versenden, ist bei den meisten Anbietern nach wie vor Kostenpflichtig. Ausnahmen sind komplett kostenlose Singlebörsen oder Portale, die spezielle Ermäßigungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z.B. kostenlose Premium Mitgliedschaft für Alleinerziehende, Studierende oder Azubis (z.B. LemonSwan), anbieten.
Versteckte Preise – Nicht jeder Nutzer zahlt den gleichen Betrag
Was vielen Internetnutzern nicht klar ist: Die Online Dating Anbieter haben variable Preise. Zwar existieren Grundpreise, diese werden aber von vielen Datingseiten gar nicht erst öffentlich, auf Ihren Webseiten, angezeigt. Bei vielen Singlebörsen erhalten die Nutzer erst dann einen Einblick in die Preisstruktur, nachdem sie sich der oftmals als kostenlos angepriesenen Anmelde-Prozedur unterzogen haben.
Interessant ist, was wir dabei herausgefunden haben: Verschiedene Nutzer erhalten oft unterschiedliche Angebote. Je nachdem aus welcher Region heraus sich ein Nutzer ins Internet einloggt oder anhand diverser anderer Kriterien wie dem Geschlecht u.ä., erhalten Nutzer der Singlebörsen, Angebote mit unterschiedlich hohen Abogebühren für die Premium-Mitgliedschaften.
Wir konnten dieses Verhalten bei mit von uns durchgeführten Testanmeldungen reproduzieren. Diese haben wir aus verschiedenen Bundesländern heraus durchgeführt. Dabei haben wir die Webseiten der geprüften Anbieter über Suchmaschinen gesucht und aufgerufen. Die unterschiedlichen Angebotspreise abhängig von Geschlecht, Lokation und weiteren Faktoren, ließen sich bei einer Mehrzahl der großen Dating-Seiten reproduzieren.
Die Abogebühren können teilweise sehr stark abweichen und viel günstiger sein als der reguläre Preis. Was erst einmal von Vorteil ist, kann sich aber auch noch zum Nachteil für den Nutzer entwickeln. Nämlich dann wenn sich der vermeintlich vergünstigte Vertrag nach Ablauf automatisch verlängert und im Folge-Zeitraum dann der reguläre, deutlich teurere, Preis aufgerufen wird. Siehe auch nächster Punkt: Kostenfalle Singlebörse
Die unterschiedliche Höhe des aufgerufenen Preises kann zum einen am Faktor Zeit hängen, es gibt beispielsweise bestimmte Aktionsphasen in denen die Mitgliedschaft im Preis reduziert angeboten wird. Bei manch einem Anbieter hängen die abgerufenen Preise aber auch vom Einkommen des Mitglieds oder anderen Faktoren wie Beruf, Alter, Geschlecht oder Wohnort ab.
Kostenfalle Singlebörse – Versteckte Kosten und Vertragsverlängerungen
Fast alle Singlebörsen arbeiten mit automatischer Vertragsverlängerung. Das ist auch legitim sofern der Nutzer darauf hingewiesen wird. Nach dem gleichen Prinzip arbeiten Telekommunikationsanbieter, Versicherungen und viele andere Dienstleister.
Sofern ein Kunde nicht fristgerecht innerhalb der Kündigungsfrist kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch. Schlecht wird es für den Kunden insbesondere dann, wenn extrem lange Folgelaufzeiten Vertragsbestandteil sind. Oder wie oben angesprochen, nach der automatischen Verlängerung eines Vertrages nicht mehr die reduzierte günstige Abonnements-Gebühr sondern der reguläre Vollpreis erhoben wird. Das kann dann schnell in die hunderte oder gar tausende Euro gehen bei teuren Anbietern und entsprechend langen Laufzeiten.
Neue Verträge ab 2022 Die Verbraucherrechte wurden in diesem Sinne mit der Verabschiedung des „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ gestärkt. Mittlerweile können Kunden monatlich kündigen, nachdem ein Vertrag automatisch verlängert wurde. Die automatische Verlängerung erfolgt dabei nur noch auf unbestimmte Zeit. Nicht mehr um 12 Monate oder gar noch längere Zeiträume, wie es in der Vergangenheit oft die Regel war.
Außerdem beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nur noch 1 Monat zum Vertragsende wie bisher 3 Monate.
Forderung eines hohen Wertersatzes bei fristgerechter Kündigung
Klauseln in Bezug auf hohe Ausgleichzahlung für erbrachte Leistungen unwirksam. Einige Datinganbieter haben Kunden in der Vergangenheit hohe Summen berechnet, wenn diese innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerufsrecht Gebrauch gemacht haben. Wurde die Singlebörse während dieser Zeit genutzt, so bestanden die Betreiber oftmals auf eine Ausgleichszahlung. Bei unseriösen Anbietern waren das teils Beträge über mehrere hundert Euro, die die Betroffenen hätten zahlen sollten.
Verbraucher haben beim Abschluss von Onlineverträgen generell ein 14-tägiges Widerufsrecht. Darüber müssen Sie vor Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt werden. Das Berufen auf ein erlischendes Widerufsrecht bei Dienstleistungsverträgen, deren Dienstleistung bereits vollumfänglich erbracht worden ist, gilt im Zusammenhang mit Singlebörsen als unwirksam.
Ein Vertragsabonnement, das über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurde, ist nicht direkt mit dem Erbringen, also dem zur Verfügung stellen des Angebotes, abgegolten. Vielmehr muss die Bereitstellung des Angebots über den gesamten Zeitraum erbracht werden, damit die Erfüllung des Vertrages stattgefunden hat. Siehe dazu die Entscheidung des EuGH 10/2020.
Zu zahlen sind lediglich ein Wertersatz, der sich aus § 357 Abs. 8 Satz 1 BGB ergibt.
Letztes Update: 11. Dezember 2023